ABRECHNUNG ÜBER DIE KRANKENKASSE
Ich verfüge über die kantonale Praxisbewilligung und die Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Dies ermöglicht, dass die Kosten für die die psychotherapeutische Behandlung seit dem 1.7.2022 von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen werden, sofern diese aufgrund einer Erkrankung oder psychischen Belastung angezeigt ist. Dazu benötigen Sie vorgängig eine Anordnung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin.
Als Alternative können die Kosten über die Zusatzversicherung abgerechnet werden, wobei in der aktuellen Situaton unklar ist, ob dies weiterhin möglich sein wird. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kasse, welche Bedingungen für Sie gelten.
HONORAR
| Einzelsitzungen (50-60 Min.) | CHF 180.- |
| Paar- und Familiensitzungen (80-90 Min.) | CHF 270.- |
Die erste Sitzung dauert je nach Anliegen 50–90 Minuten und wird entsprechend verrechnet.
TERMINABSAGEN
Vereinbarte Termine können ohne Kostenfolge bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird ein ganzes Stundenhonorar verrechnet.